Die eherechtlichen Regeln für Haushaltsgegenstände gelten nicht für nichteheliche Paare und ein rechtlicher Anspruch auf ein Wechselmodell für Haustiere besteht nicht. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden. Steht ein gemeinsam angeschaffter Hund in Miteigentum beider Partner, so muss der unteilbare Hund bei der Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden. Ein solche Versteigerung sollte aus Schutz vor Dritten und zur Vermeidung ständiger Übergabekonflikte zwischen den zerstrittenen Parteien exklusiv zwischen den beiden Ex-Partnern stattfinden.
Eine Ehe kann in Deutschland vor einer ausländischen Vertretung wirksam geschlossen werden, selbst wenn sich ein Eheschließender währenddessen unmittelbar vor dem Botschaftsgebäude befindet. Dies entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Nach Art. 13 Abs. 4 Satz 2 EGBGB genügt für eine wirksame Eheschließung unter Nicht-Deutschen die Vornahme vor einer ordnungsgemäß ermächtigten Person. Der physische Aufenthalt im Botschaftsgebäude ist nicht zwingend erforderlich, sofern ein Eheschließender direkt vor dem Gebäude anwesend ist und über ein geöffnetes Fenster sowie ein Videotelefon unmittelbaren Kontakt zum Konsularbeamten hält.
Im Rahmen eines in Italien anhängigen Rechtsstreits über die Feststellung der Abstammung ersuchte ein italienisches Gericht ein französisches Gericht um Exhumierung des Leichnams des mutmaßlichen Vaters des Antragstellers, um ein postmortales genetisches Gutachten zu erstellen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Verordnung der Union über die grenzüberschreitende Beweisaufnahme es dem französischen Gericht verwehrt, die Erledigung dieses Ersuchens mit der Begründung zu verweigern, dass sein nationales materielles Recht eine postmortale genetische Identifizierung in einem Zivilrechtsstreit verbietet, sofern nicht die betroffene Person zu Lebzeiten dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Das Pfälzische Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Mutter mit ihrem Sohn gegen den Willen dessen Vaters die Weihnachtsfeiertage bei ihrer im Ausland lebenden Familie verbringen darf.
Das Familiengeld, das Bayern monatlich an Eltern mit unter dreijährigen Kindern zahlt, verstößt gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof stellte in seinem Urteil klar, dass Familienleistungen grundsätzlich nicht nach den Lebenshaltungskosten in den EU-Mitgliedstaaten berechnet werden dürfen. Dadurch würden EU-Ausländer benachteiligt.
Ein dauerndes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) liegt nicht vor, solange der Elternteil, bei dem das Kind lebt, und sein im Ausland lebender Ehegatte nach dortiger Eheschließung keine häusliche Gemeinschaft herstellen können, weil dieser für die Dauer des Bestehens aufenthaltsrechtlicher Hindernisse nicht in das Bundesgebiet einreisen kann. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat bestätigt, dass die mittels Samenspende gezeugte Klägerin von dem behandelnden Arzt nicht Auskunft über die Anzahl u.a. der Verwendung von Samenspenden ihres Vaters verlangen kann. Es fehle ein rechtlich geschütztes Bedürfnis für diese Auskunft. Die von der Klägerin mit der Auskunft u.a. erstrebte Gewissheit über die absolute Zahl der Halbgeschwister, um mit ihnen in Kontakt treten und die Suche abschließen zu können, könne der Beklagte nicht verschaffen.
Das Amtsgericht - Familiengericht - Frankenthal (Pfalz) hat über die Frage entschieden, ob ein getrennt lebender Elternteil, der das gemeinsame Kind überwiegend betreut, eine familiengerichtliche Übertragung der Entscheidungsbefugnis benötigt, um das Kind am eigenen Wohnsitz anzumelden.
Auch wenn zwischen der häuslichen Gewalt (hier: Würgen) und dem Eilantrag eine längere Zeit (hier: 9 Monate) verstrichen ist und das Opfer zunächst weiter mit dem Täter lebt, kann die Dringlichkeit für die Anordnung von Gewaltschutzmaßnahmen vorliegen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies darauf hin, dass Opfer häuslicher Gewalt häufig erst nach längerer Zeit in der Lage seien, sich aus einem bestehenden Abhängigkeitsverhältnis zum Täter zu lösen.
Das Oberlandesgericht (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nach gegenwärtiger Gesetzeslage kann die Einwilligung eines psychisch kranken Elternteils in die Adoption gerichtlich nicht ersetzt werden, wenn das Kind auch ohne Adoption in einer Familie aufwachsen kann. Das OLG hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung.
Verweigert ein Kind den Umgang mit einem Elternteil, kann das nicht pauschal darauf zurückgeführt werden, dass das Elternteil, beim dem das Kind wohnt (i.F.: Obhutselternteil), das Kind manipuliert. Ein Sachverständigengutachten, das im Sorgerechtsverfahren eine Empfehlung zu einem Umzug des Kindes in den Haushalt des abgelehnten Elternteils ausspricht und dabei die vom Bundesverfassungsgericht als pseudowissenschaftlich angesehenen These eines sog. Parental Alienation Syndrome (PAS) oder einer einseitig vom Obhutselternteil zu verantwortenden Eltern-Kind-Entfremdung (EKE) zugrunde legt, ist nicht verwertbar, entschied das Oberlandesgericht (OLG). Der authentische, ablehnende Wille des Kindes stehe einer Anordnung einer Aufenthaltswechsels zu diesem Elternteil entgegen, wenn Anhaltspunkte dafür fehlten, dass das Obhutselternteil das Kind aktiv negativ beeinflusst.
Das Amtsgericht Kassel hat mit Beschluss vom 22. April 2022 in einem familiengerichtlichen Verfahren den Umgang eines Vaters mit seinen beiden minderjährigen Kindern für die Dauer von drei Jahren ausgeschlossen. Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel blieben ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht sah den Umgangsausschluss als verfassungsrechtlich gerechtfertigt.