Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass auch nach vorangegangenem Erbscheinverfahren ein Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt werden kann, sofern hiergegen von einem anderem Beteiligten Einwände erhoben werden.
Haben Eheleute die gemeinsamen Kinder zu Erben eingesetzt, dem länger lebenden Ehegatten aber gleichzeitig bis zu dessen Tod den Nießbrauch an dem Nachlass eingeräumt sowie ihn zum Testamentsvollstrecker ernannt, kommt eine Entlassung des Testamentsvollstreckers nur dann in Betracht, wenn er seinen Pflichten als Testamentsvollstrecker grob pflichtwidrig nicht nachgekommen ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seinem Beschluss der Beschwerde der vom Nachlassgericht entlassenen Testamentsvollstreckerin stattgegeben.
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass die Kopie eines Testaments nicht als wirksame letztwillige Verfügung angesehen werden kann, wenn Zweifel an der wirksamen Errichtung des „Original-Testaments“ verbleiben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass ein Europäisches Nachlasszeugnis auch im Beschwerdeverfahren nicht erteilt werden kann, sofern hiergegen von einem anderem Beteiligten Einwände erhoben werden.
Der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers nicht deshalb unwirksam ist, weil sie gegen ein den Hausarzt treffendes berufsständisches Zuwendungsverbot verstößt.
Ein im Schließfach hinterlegtes in der Mitte durchgerissenes Testament steht der gesetzlichen Erbfolge nicht entgegen. Das Zerreißen eines Testaments durch den Erblasser ist eine Widerrufshandlung. Es wird gesetzlich vermutet, dass dieser Widerrufshandlung eine Widerrufsabsicht zugrunde lag. Die Aufbewahrung des zerrissenen Testaments im Schließfach widerlegt diese Vermutung nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Beschwerde des in dem zerrissenen Testament Begünstigten gegen einen auf Basis gesetzlicher Erbfolge erteilten Erbschein zurückgewiesen.
Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen das Erbe ausschlagen. Sonst gilt die Erbschaft als angenommen und er haftet für die dem Nachlass zuzuordnenden Schulden. War dem Erben nicht bekannt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann noch die Anfechtung wegen Irrtums helfen. Mit den Voraussetzungen dafür hat sich das Landgericht Frankenthal. Der Richter hat entschieden, dass der als Erbe eingesetzte Sohn eines Verstorbenen nicht für die Beerdigungskosten aufkommen muss, weil er die Annahme der Erbschaft wirksam angefochten hat.
Steht einem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu, so ist dieser vererbbar. Verstirbt daher der Arbeitnehmer können seine Erben den Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.