Maultaschenfall: Fristlose Kündigung wegen Diebstahls von sechs Maultaschen, die entsorgt worden wären, rechtmäßig
Eine Mitarbeiterin in einem Altenheim, die an ihrem Arbeitsplatz die von den Bewohnern beim Mittagessen übrig gebliebenen Maultaschen verzehrt bzw. mit nach Hause nimmt, kann von ihrem Arbeitgeber wegen Diebstahls fristlos entlassen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Maultaschen ansonsten im Müll gelandet wären, entschied das Arbeitsgericht Lörrach.
Vorkaufsrecht eines Reihenhausmieters bei Realteilung des Grundstücks
Der Mieter eines Reihenhauses ist gemäß § 577 BGB zum Vorkauf berechtigt und genießt Kündigungsschutz nach Maßgabe des § 577a BGB, wenn der Vermieter eine Realteilung des Gesamtgrundstücks beabsichtigt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Es kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber den Mieter zwar bei Umwandlung in Wohnungseigentum schützen wollte, bei realer Teilung eines Gesamtgrundstücks aber bewusst vom Schutz des Mieters abgesehen hat, entschied der BGH. Die Interessenlage ist in beiden Fällen (Umwandlung in Wohnungseigentum einerseits, Realteilung eines Grundstücks andererseits) im Wesentlichen gleich.

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