Weitergabe der Mietverträge an das Finanzamt bedarf keiner Zustimmung der Mieter
Die Weitergabe von Mietverträgen an das Finanzamt durch den Vermieter ist mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar. Es bedarf insbesondere keiner Zustimmung der Mieter. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.