Weitergabe der Mietverträge an das Finanzamt bedarf keiner Zustimmung der Mieter
Die Weitergabe von Mietverträgen an das Finanzamt durch den Vermieter ist mit der Daten­schutz­grund­verordnung vereinbar. Es bedarf insbesondere keiner Zustimmung der Mieter. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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