Ein Grundstückseigentümer hat kein Abwehrrecht gegen eine Abstandsflächenunterschreitung einer benachbarten Windenergieanlage, wenn er für die auf seinem Grundstück befindliche Windenergieanlage in gleichem Maß eine Abstandsflächenreduzierung in Anspruch nimmt. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden.
Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, unmittelbar zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife über einen Bauantrag zu entscheiden. Vielmehr ist der Gemeinde ein angemessener Bearbeitungs- und Prüfungszeitraum zuzubilligen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Mit Urteil vom 9. Januar 2025 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung der Stadt Pirmasens nebst Kostenbescheid abgewiesen.
Die geplante Errichtung eines Offroad-Parks in Nierstein ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Auf die mündliche Verhandlung vom 16. Januar 2025 hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold vom 10. Oktober 2023 für den Neubau des Ringschlusses Südring in Rheda-Wiedenbrück aufgehoben und damit der Klage einer Anwohnerin stattgegeben.