In einem Industriegebiet kann ein Sondergebiet für den Bau eines Krematoriums ohne Abschiedsraum festgesetzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor. Es hat die Normenkontrollanträge eines benachbarten Gewerbebetriebs sowie einer Anwohnerin abgelehnt. Damit ist der Bebauungsplan Nr. 42 L "Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof", 3. Änderung der Stadt Ochtrup, der die Errichtung eines Krematoriums planerisch absichert, ist wirksam.
Mit Beschluss vom 5. Juni 2025 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße den Eilantrag gegen die Untersagung der Nutzung zweier Wohnungen in einem Gebäude im Donnersbergkreis abgelehnt.
Die geplante Errichtung eines auf dem Rhein schwimmenden Pontons durch einen in Wiesbaden ansässigen Gastronomiebetrieb bedarf zwar keiner Baugenehmigung, ist aber im Außenbereich gleichwohl baurechtlich unzulässig. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden festgestellt.
Vor Erteilung einer Baugenehmigung für eine Shisha-Bar in einem allgemeinen Wohngebiet muss das Vorhaben auf mögliche Verstöße gegen das Gebot der Rücksichtnahme geprüft werden. Die kann etwa die Einholung eines Lärmprognosegutachtens oder die Erteilung von lärmmindernden Auflagen umfassen. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Wird gegenüber dem Mieter einer Wohnung eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, so ist ihm entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfrist des Mieters nach § 573c Abs. 1 BGB eine Befolgungsfrist einzuräumen. In Ausnahmefällen kann diese Frist länger sein. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden.
Ein Grundstückseigentümer hat kein Abwehrrecht gegen eine Abstandsflächenunterschreitung einer benachbarten Windenergieanlage, wenn er für die auf seinem Grundstück befindliche Windenergieanlage in gleichem Maß eine Abstandsflächenreduzierung in Anspruch nimmt. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden.
Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, unmittelbar zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife über einen Bauantrag zu entscheiden. Vielmehr ist der Gemeinde ein angemessener Bearbeitungs- und Prüfungszeitraum zuzubilligen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Mit Urteil vom 9. Januar 2025 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung der Stadt Pirmasens nebst Kostenbescheid abgewiesen.
Die geplante Errichtung eines Offroad-Parks in Nierstein ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Auf die mündliche Verhandlung vom 16. Januar 2025 hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold vom 10. Oktober 2023 für den Neubau des Ringschlusses Südring in Rheda-Wiedenbrück aufgehoben und damit der Klage einer Anwohnerin stattgegeben.