Der Bundesgerichtshof hat erneut über den Referenzzins bei Prämiensparverträgen entschieden. Er bestätigt, dass die vom Brandenburgischen Oberlandesgericht gewählten Referenzzinsen - konkret die Umlaufsrenditen von Bundesanleihen bzw. die nach der Svensson-Methode ermittelten Renditen - den rechtlichen Anforderungen an eine ergänzende Vertragsauslegung genügen.
Der gewöhnliche Zahlungsverkehr wird nicht ohne Weiteres von der EU-Verordnung "über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren", erfasst. Die beklagte Sparkasse durfte deshalb nicht die Auszahlung eines von einem in Moskau ansässigen Unternehmen auf das Konto eines deutschen Unternehmens gezahlten Betrag verweigern. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten aus dem Datenschutzrecht zuständige VI. Zivilsenat hat die Abweisung einer Unterlassungsklage bestätigt, mit der sich ein Verbraucherverband gegen die Übermittlung sogenannter Positivdaten an die SCHUFA gewandt hat.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Sparkasse Wetzlar verpflichtet, für den Bezirksverband Mittelhessen der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen und zu führen.
Eine gegen die auszahlende Bank gerichtete Schadensersatzklage eines 84-jährigen Mannes, der infolge eines Trickbetrugs 83.000 € an Unbekannte gezahlt hatte, blieb erfolglos. Warn- und Hinweispflichten der Geldinstitute bestehen nur bei einem massiven Verdacht auf eine Vermögensgefährdung des Kunden. Eine solche vorwerfbare Pflichtverletzung konnte das Landgericht Nürnberg-Fürth im konkreten Fall nicht feststellen.
Ein privates Unternehmen, das Telekommunikationsnetze aufbaut und betreibt sowie Telekommunikationsdienste anbietet, hat vorläufig keinen Anspruch auf Eröffnung eines oder mehrerer Girokonten bei der Stadtsparkasse Düsseldorf. Das hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 14. Oktober 2025 entschieden und damit den Eilantrag des Unternehmens abgelehnt.
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat mit Urteil vom 23. September 2025 (XI ZR 29/24) im Rahmen einer Musterfeststellungsklage über verschiedene Voraussetzungen und über die Verjährung von Ansprüchen auf weitere Zinsbeträge aus Prämiensparverträgen entschieden.
Die für das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht zuständige 7. Kammer des
Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Rückzahlung der von den Klägerinnen in den
Jahren 2011 bis 2014 geleisteten Jahresbeiträge zum Restrukturierungsfonds verpflichtet
ist. Sie hat damit den Klagen von drei Kreditinstituten im Wesentlichen stattgegeben.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Haftung der Bank für die nach Verlust einer Debitkarte erfolgten Geldabhebungen ausgeschlossen ist, soweit ein Verschulden des Karteninhabers bei der Verwahrung der PIN nicht ausgeschlossen ist und eine sofortige Sperrung der Karte nach Feststellung des Verlustes unterbleibt.
Eine russische Bank rügte erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des Willkürverbots durch deutsche Gerichte (Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main). Diese hatten die Zustellung einer Klage der Bank von der Zahlung des Gerichtskostenvorschusses abhängig ge-macht, anstatt hiervon ausnahmsweise abzusehen. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde der Bank gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung an, weil sie unzulässig ist.
Der Nutzer einer Zahlungskarte verliert den Anspruch auf Erstattung eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, von dem er Kenntnis hat, wenn er die Unterrichtung seines Zahlungsdienstleisters vorsätzlich oder grob fahrlässig verzögert. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Unterrichtung innerhalb von 13 Monaten nach dem Tag der Belastung erfolgt ist. Das hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) im Fall C-665/23 Veracash entschieden.
Das Landgericht München I hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer in München ansässigen Bank zur Herausgabe/Zahlung von 1 Mio. € an den Kläger (hier: Insolvenzverwalter) verurteilt. Außerdem hat das Gericht festgestellt, dass der Beklagte sämtliche Schäden zu ersetzen hat, die der Bank aufgrund eines risikobehafteten Steuermodells im Zusammenhang mit den streitgegenständlichen, durchgeführten Aktiengeschäften entstanden sind. Über das Vermögen der Bank wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.