Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. August 2026 hat die für das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main durch den zuständigen Berichterstatter zwei Klagen von ehemaligen Geschäftsleitern der Raiffeisenbank Plankstetten abgewiesen.
Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Unwirksamkeit zweier Klauseln erkannt, die ein Jahresentgelt für die Führung von sog. Riester-Bausparverträgen festlegen.
Die unter anderem auf Bank- und Finanzsachen spezialisierte 40. Zivilkammer hat eine gegen eine Bank gerichtete Klage auf Schadenersatz für Anleger abgewiesen (Az. 40 O 4474/18). Der Streitwert lag bei rund 30,4 Millionen Euro.
Kommt die von der Bank verschickte Debitkarte eines Kontoinhabers auf dem Versandweg abhanden und kommt es infolgedessen zu unbefugten Geldabhebungen, so hat der Kontoinhaber einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bank. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.
Der Kläger begehrt in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter die Auszahlung eines von der beklagten Bank eingefrorenen Guthabens der Schuldnerin. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Urteil entschieden, dass Gelder, die von einer im Anhang I der VO gelisteten Person kontrolliert werden und deshalb eingefroren wurden, auch dann eingefroren bleiben, wenn über die kontrollierte Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Der Bundesgerichtshof hat erneut über den Referenzzins bei Prämiensparverträgen entschieden. Er bestätigt, dass die vom Brandenburgischen Oberlandesgericht gewählten Referenzzinsen - konkret die Umlaufsrenditen von Bundesanleihen bzw. die nach der Svensson-Methode ermittelten Renditen - den rechtlichen Anforderungen an eine ergänzende Vertragsauslegung genügen.
Der gewöhnliche Zahlungsverkehr wird nicht ohne Weiteres von der EU-Verordnung "über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren", erfasst. Die beklagte Sparkasse durfte deshalb nicht die Auszahlung eines von einem in Moskau ansässigen Unternehmen auf das Konto eines deutschen Unternehmens gezahlten Betrag verweigern. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten aus dem Datenschutzrecht zuständige VI. Zivilsenat hat die Abweisung einer Unterlassungsklage bestätigt, mit der sich ein Verbraucherverband gegen die Übermittlung sogenannter Positivdaten an die SCHUFA gewandt hat.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Sparkasse Wetzlar verpflichtet, für den Bezirksverband Mittelhessen der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen und zu führen.
Eine gegen die auszahlende Bank gerichtete Schadensersatzklage eines 84-jährigen Mannes, der infolge eines Trickbetrugs 83.000 € an Unbekannte gezahlt hatte, blieb erfolglos. Warn- und Hinweispflichten der Geldinstitute bestehen nur bei einem massiven Verdacht auf eine Vermögensgefährdung des Kunden. Eine solche vorwerfbare Pflichtverletzung konnte das Landgericht Nürnberg-Fürth im konkreten Fall nicht feststellen.
Ein privates Unternehmen, das Telekommunikationsnetze aufbaut und betreibt sowie Telekommunikationsdienste anbietet, hat vorläufig keinen Anspruch auf Eröffnung eines oder mehrerer Girokonten bei der Stadtsparkasse Düsseldorf. Das hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 14. Oktober 2025 entschieden und damit den Eilantrag des Unternehmens abgelehnt.
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat mit Urteil vom 23. September 2025 (XI ZR 29/24) im Rahmen einer Musterfeststellungsklage über verschiedene Voraussetzungen und über die Verjährung von Ansprüchen auf weitere Zinsbeträge aus Prämiensparverträgen entschieden.