Landgericht München I untersagt Werbung für Abnehmspritze
Die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass einem Online-Apotheken-Anbieter die Bewerbung der sog. Abnehmspritze, darunter werden Produkte wie z.B. Ozempic, Wegovy verstanden, gegenüber Endverbrauchern in ihrer konkreten Form untersagt ist.

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