Apotheker darf nicht zugelassenes Krebsmedikament herstellen und vertreiben
Das Interesse individuell betroffener Krebspatienten an dem vorübergehend fortgesetzten Inverkehrbringen eines nicht zugelassenen Krebsmedikaments kann das Interesse der Verbraucher an der Einhaltung der Zulassungsvorschriften für Medikamente überwiegen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat daher einen auf Unterlassen des Vertriebs und der Herstellung gerichteten Antrag zurückgewiesen.
Landgericht München I untersagt Werbung für Abnehmspritze
Die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass einem Online-Apotheken-Anbieter die Bewerbung der sog. Abnehmspritze, darunter werden Produkte wie z.B. Ozempic, Wegovy verstanden, gegenüber Endverbrauchern in ihrer konkreten Form untersagt ist.

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