Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn entschieden.
Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin für rechtsunwirksam erachtet.
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung setzt unter anderem voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 26.02.2026 die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (v. 24.02.2026 - 7 Ga 3062/26 -), womit dieses in einem Verfahren des
einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und
der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken im laufenden Warnstreik festgelegt hat,
bestätigt.
Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken festgelegt, die von dem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di ab dem 25.02.2026 betroffen sind.
Ein Jurastudent schloss einen Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung als Servicekraft (Kellner/Bar) in einer Gaststätte und engagierte sich dort für die Wahl eines Betriebsrats. In der Folge wurde er nicht bzw. nicht mehr in dem bisherigen Umfang, der weit über der vertraglichen Vereinbarung und über der Geringfügigkeitsgrenze lag, in den Dienstplan eingeteilt, dann in die Küche versetzt und nach seiner Weigerung, dort zu arbeiten, fristlos gekündigt. Nun hat ihm das LAG München mit seinen Urteilen vom 16.04.2025 und 04.06.2025 Vergütung und Schadensersatz für den entgangenen Verdienst zugesprochen. Der Arbeitgeber muss sich zudem für eine altersdiskriminierende Äußerung entschuldigen.
Das LAG München hat am 20.08.2025 entschieden, dass der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3b KSchG nicht während der Wartezeit von sechs Monaten gem. § 1 Abs. 1 KSchG greift und außerdem Verwirkung eintritt, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht zeitnah (innerhalb von drei Wochen, spätestens aber innerhalb von drei Monaten) nach dem Zugang der Kündigung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3b KSchG informiert.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung des Direktors des
Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam, die ordentliche
Kündigung jedoch als wirksam angesehen.
Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Lehnt der Arbeitgeber eine Bewerbung ab, weil die Bewerberin ein solches Kopftuch trägt, liegt darin eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil des
Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, in dem dieses die fristlose Kündigung eines Rabbiners
wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds für wirksam angesehen
hatte .