Filesharing: 100-Euro-Grenze für Abmahnungsgebühren gilt auch für Tauschbörsen-Fälle
Wer wegen der Teilnahme an Musik-Tauschbörsen (sogenanntes Filesharing) rechtmäßig anwaltlich abgemahnt wird, muss die Rechtsanwaltsgebühren bezahlen. Die von den Musikunternehmen - den Rechteinhabern - beauftragten Anwaltskanzleien berechnen in der Regel die streitwertabhängigen Gebühren, wobei schnell Summen von 600 Euro erreicht werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat diese Abmahngebühren erstmals auf 100 Euro begrenzt. Es hat entschieden, dass § 97 a UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Rechte) auch auf Abmahnfälle im Bereich des Filesharing anwendbar ist.