Ungewollte kostenpflichtige Anmeldung für eine Internetseite: Kein Anspruch auf jährliches Entgelt wegen versteckter Kostenpflicht
Wer im Rahmen einer Anmeldung zu einer Internetseite nicht deutlich auf die Kostenpflicht hinweist, kann später das Entgelt nicht verlangen. Der Hinweis auf die Kostenpflicht in einen Fließtext oder den AGB genügt nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.